Medien- u. Urheberrecht, gewerbl. Rechtschutz
 
 

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Christian Wöhe | Rechtsanwalt

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Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Kernrecht des Geistigen Eigentums. Kaum ein Rechtsgebiet ist im Internet derart wichtig und in kaum einem anderen Gebiet gibt es derart viele rechtliche Streitigkeiten.

In einer Zeit, in der Bilder, Musik, Filme und Texte nahezu überall und jederzeit verfügbar sind, ist die Wahrung und Verteidigung des Urheberrechts wichtiger denn je. Denn wenngleich Inhalte im Netz beinahe unbegrenzt frei verfügbar sind, bedeutet das nicht, dass man diese auch ohne Beschränkung frei nutzen darf.

Die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ist ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor, von dem ganze Branchen leben. Daher sind Auseinandersetzungen über Fotoklau, Musikplagiate, Filesharing oder Lizenzrechte nur einige Beispiele möglicher urheberrechtlicher Streitigkeiten.

Das Urheberrecht regelt, wer als Urheber der Schöpfer eines bestimmten Werks ist und über dessen Nutzung entscheiden darf. Das Urheberrecht stellt ferner Regeln zur wirtschaftlichen Verwertung des Werks etwa durch den Abschluss von Nutzungs- und Lizenzverträgen mit dem Urheber auf.

Kernbegriff des Urheberrechts ist das „Werk“. Dabei handelt es sich um eine persönlich-geistige Schöpfung mit einer gewissen Gestaltungshöhe. Mit anderen Worten: Ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts ist die konkrete Verkörperung einer Idee, die das Durchschnittskönnen deutlich übersteigt.

Somit handelt es sich etwa bei Musikstücken, Videos, Filmen, längeren Texten, Tanz-Choreographien, Bauwerken oder Fotografien um urheberrechtlich geschützte Werke.

Nicht geschützt ist hingegen die reine Idee an sich. Das Urheberrecht kennt also keinen Konzeptschutz. Deswegen kann lediglich die jeweils konkrete Umsetzung des Konzepts urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn die erforderliche Gestaltungshöhe erreicht ist.

Das bedeutet, dass etwa eine Webseite an sich kaum urheberrechtlichen Schutz wird beanspruchen können, da die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht sein wird. Denn in aller Regel wird jeder, der über durchschnittliche Programmierkenntnisse verfügt, eine identische Webseite programmieren können.

Demgegenüber können die einzelnen Elemente der Webseite, also z.B. Fotos, Texte oder Videos, durchaus urheberrechtlichen Schutz erlangen. Daher ist es gerade bei der Erstellung des eigenen Internetauftritts besonders wichtig, bereits im Vorfeld zu klären, ob Urheberrechte Dritter betroffen sind, und gegebenenfalls Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern zu schließen. Nur so können rechtliche Auseinandersetzungen und unnötige Kosten vermieden werden.

Gern berate ich Sie persönlich zu Fragen des Urheberrechts. Wenn Sie also etwa klären wollen, ob Ihr Projekt fremde Urheberrechte beeinträchtigt, wenn Sie ein eigenes Werk verwerten wollen oder wenn Sie wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurden, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an mich, ich helfe Ihnen gern weiter.

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