Medien- u. Urheberrecht, gewerbl. Rechtschutz
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Christian Wöhe | Rechtsanwalt

Medien- u. Urheberrecht, gewerbl. Rechtschutz
 
 

Markenrecht

Wenn sich geschäftlicher Erfolg einstellt, ruft dies oftmals Wettbewerber auf den Plan, die den guten Namen Ihres Unternehmens ausnutzen wollen. Dies können Sie verhindern, indem Sie für Ihre Produkte, Dienstleistungen, Domain oder Ihren Unternehmensnamen eine Marke anmelden. Dies ist auch aus strategischer Sicht sinnvoll, um nicht Gefahr zu laufen, aufgrund eines Markenrechtsstreits die eigene Internet-Domain oder gar den Nahmen Ihres Unternehmens nicht mehr nutzen zu dürfen.

Denn nach dem Prioritätsprinzip gilt: „Wer zuerst kommt, malt zuerst!“ Daher sollten Sie bei der Markenanmeldung keine Experimente wagen und sich von einem Spezialisten beraten lassen.

Da die Gerichte in Markenrechtsstreitigkeiten regelmäßig hohe Streitwerte ab 50.000,- € (!!!)  zugrunde legen, haben derartige Auseinandersetzungen häufig erhebliche finanzielle Folgen und Risiken. So können bereits in der ersten Instanz schnell Verfahrenskosten von über 10.000,- € entstehen.

Aus diesem Grund ist es unabdingbar, vor jeder Markenanmeldung eine Markenrecherche durchführen zu lassen.

Denn das Markenamt (DPMA) prüft lediglich, ob die von Ihnen beantragte Marke grundsätzlich eintragungsfähig ist – ob Ihre Marke jedoch andere identische oder ähnliche Marken verletzt, prüft das DPMA nicht! Das Amt wird Ihre Marke somit eintragen, es besteht dann jedoch sofort das Risiko, vom Inhaber einer älteren Marke abgemahnt oder in ein Widerspruchsverfahren verwickelt zu werden.

Nach erfolgreicher Eintragung Ihrer Marke ist es erforderlich und ratsam, den Markt im Auge zu behalten und im Rahmen des Monitorings Ausschau nach anderen Marken zu halten, die Ihrer Marke zu ähnlich sind und dadurch Ihr Markenrecht verletzen. Legt eine solche Verletzung vor, können Sie nunmehr Ihrerseits gegen den Verletzer vorgehen und etwa Unterlassung der rechtswidrigen Nutzung sowie Schadensersatz verlangen.

Folgende Leistungen biete ich Ihnen im Rahmen der markenrechtlichen Beratung an:

  • Vorabrecherche zu den sog. Absoluten Schutzhindernissen (ist Ihre Marke also grundsätzlich eintragungsfähig?)
  • Identitätsrecherche
  • Ähnlichkeitsrecherche
  • Rechtsgutachten hinsichtlich des Verletzungsrisikos gegenüber prioritätsälteren Marken
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gemäß „Nizza-Klassifikation“
  • Ausstellen des DPMA-Anmeldeformulars (inkl. Anlagen)
  • Korrespondenz mit dem DPMA bis zur Eintragung
  • Monitoring nach Eintragung
  • Widerspruchsverfahren gegen verletzende Marken Dritter
  • Abmahnung der Inhaber verletzender Marken
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ausschließlichkeitsrechte

Gern stehe ich Ihnen für eine umfassende markenrechtliche Beratung persönlich zur Verfügung.

» Zurück zur Startseite

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
Telefon 040 / 68 86 02 50
oder per E-Mail
Telefonisch an Werktagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich,
wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
Telefon 040 / 68 86 02 50 oder per E-Mail
Telefonisch an Werktagen zwischen 8:30 und 18:00 Uhr erreichbar.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen: 040 / 68 86 02 50 oder per E-Mail

 
 
 
 
Vogt & Reiners Rechtsanwälte   » Kanzlei
Rechtsanwalt Christian Wöhe   » Impressum
Schloßstrasse 92 - 22041 Hamburg   » Anfahrt
040 / 68 86 02 50   » E-Mail senden