Medien- u. Urheberrecht, gewerbl. Rechtschutz
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Christian Wöhe | Rechtsanwalt

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Datenschutz

Der Schutz persönlicher Daten ist für die meisten Internetnutzer ein besonders sensibles Thema. Gerade in jüngerer Zeit rückt der Datenschutz aufgrund teils dramatischer Datenpannen und schwerwiegender Vorfälle immer wieder in den Fokus der öffentlichen Diskussion.

Daher kann es sich heute kein Unternehmen mehr leisten, das Thema Datenschutz und den verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten auf die leichte Schulter zu nehmen. Hat Ihr Nutzer oder Ihr Kunde einmal das Vertrauen in Ihr Unternehmen verloren, ist es nahezu unmöglich, dieses vollständig zurück zu gewinnen.

Klare, transparente und faire Datenschutzbestimmungen sind deshalb unerlässlich, um nachhaltiges Vertrauen in Ihr Unternehmen und Ihren Umgang mit den personenbezogenen Daten Ihrer Kunden zu schaffen.

Zudem sind die Gerichte mittlerweile der Ansicht, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht abgemahnt werden können. Hier hat sich in den letzten Jahren eine Art Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung vollzogen. Fehlende, unvollständige und veraltete Datenschutzerklärungen, fehlerhafte Nutzung von Analyse- und Trackingtools oder aber unsachgemäßes Newsletter- und E-Mail-Marketing – all dies kann heute schnell hohe Kosten erzeugen und Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Holen Sie sich daher rechtzeitig professionellen Rechtsrat ein! So können Sie teure Abmahnungen, Bußgeldverfahren der Datenschutzbehörden und gerichtliche Verfahren vermeiden.

Da vielen Unternehmen die datenschutzrechtlichen Vorschriften der DSGVO und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) nur beiläufig bekannt sind und seit Inkrafttreten der DSGVO eine Vielzahl neuer Betroffenenrechte sowie weitreichende Befugnisse der Aufsichtsbehörden bestehen, ist eine umfassende und kompetente anwaltliche Beratung unerlässlich. Hierbei sind vor allem die folgenden Punkte von besonderer Wichtigkeit:

  • Rechtskonforme Gestaltung und Einbindung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
  • Vollständige und zutreffende Darstellung Ihrer Datenverarbeitungsvorgänge
  • Regelungen zur rechtskonformen Einbindung von Social-Media-Inhalten wie Facebook, twitter, Instagram und Google+ sowie von Tracking- und Analysetools
  • Vollständige und korrekte Darstellung der Betroffenenrechte (z.B. Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht)
  • Newsletter- und E-Mail-Marketing
  • Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Auftragsdatenverarbeitung durch externe Dienstleister
  • Unternehmensinterne Compliance-Regelungen zum Umgang mit Kundendaten
  • Mitarbeiterschulungen

Lassen Sie sich zum Thema Datenschutz rechtzeitig beraten, um Ärger mit Ihren Kunden oder Bußgeldverfahren zu vermeiden. Gern stehe ich Ihnen hierfür persönlich zur Verfügung.

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