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Christian Wöhe | Rechtsanwalt

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Abmahnung

Abmahnungen stehen gerade in Zeiten des Internets an der Tagesordnung. Ob Foto, Filesharing, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht - viele Unternehmer wurden bereits selbst einmal abgemahnt oder kennen jemanden, der schon einmal abgemahnt wurde.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es zunächst, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu geraten. Keinesfalls sollten Sie vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben oder Zahlungen leisten. Auch sollten Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei kontaktieren, denn auch dies kann sich negativ für Sie auswirken.

Lassen Sie sich von den oftmals drastisch formulierten Abmahnschreiben nicht verunsichern und holen Sie sich professionellen Rat.

Zwar kann eine Abmahnung im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren der kostengünstigere Weg sein, Rechtsverstöße zu ahnden und deren Unterlassung zu erreichen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Abmahnungen nicht berechtigt sind oder überzogene Forderungen gestellt werden, um gegen Konkurrenten vorzugehen und diese einzuschüchtern.

Da die juristischen und wirtschaftlichen Folgen einer Abmahnung überaus komplex sind und es eine Vielzahl prozessualer Feinheiten zu beachten gilt, sollten Sie sich für die Überprüfung der Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Keinesfalls jedoch sollten Sie die Abmahnung ignorieren, und zwar auch dann nicht, wenn Sie die Abmahnung inhaltlich für unbegründet halten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt.

Ziel der anwaltlichen Beratung sollte es sein, Ihre rechtliche Position bestmöglich zu schützen. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann nämlich grundsätzlich nicht widerrufen werden und ist damit Ihr ganzes Unternehmerleben lang wirksam, so dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auch noch nach vielen Jahren weitreichende finanzielle Folgen für Sie haben kann.

Sollte sich im Rahmen der anwaltlichen Prüfung herausstellen, dass die Abmahnung berechtigt ist, kann die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, um so ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Schließlich sollten auch die Kosten der Abmahnung selbst im Auge behalten werden. Erfahrungsgemäß ist es in vielen Fällen möglich, durch überzeugende Argumentation gegenüber der Gegenseite und geschicktes Verhandeln hinsichtlich der Abmahnkosten eine für beide Beteiligten akzeptable und annehmbare Lösung zu erreichen.

Gern berate ich Sie persönlich, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, und entwickle mit Ihnen eine Strategie zur Abwehr der Abmahnung. Kontaktieren Sie sich mich und schildern Sie mir Ihren Sachverhalt.

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